Hygieneverordnung während des reduzierten Kindergartenbetriebes ab dem 25.05.2020

1. Vorbemerkung

Soziale Kontakte sind für Kinder und ihre Entwicklung essenziell wichtig.

Keiner soll wegen einer Wiederaufnahme des Kindergartenbetriebes erkranken. Jeder Einzelne trägt eine besondere Verantwortung für sich selbst und andere. Das Virus ist nicht „aus der Welt“, unvorsichtige Schritte können fatale Folgen haben.

Eine Lockerung der Beschränkungen bedeutet Zuwachs an Lebensqualität. Unsere Gesellschaft, insbesondere unsere Kinder, benötigen soziale Kontakte und Lernorte.

Als Kindergarten ist es unsere Pflicht einen Rahmen zu schaffen, der den Kindern soziale Kontakte und Bildung ermöglicht und gleichzeitig die Einhaltung behördlicher Sicherheits- und Hygienevorschriften zur Gesunderhaltung gewährleistet.

Bei disziplinierter Einhaltung der folgenden Vorgaben, gepaart mit einem verantwortungs- und verständnisvollen Auftreten, kann jeder einen Beitrag zu einer möglichst langen Aufrechterhaltung des reduzierten Regelbetriebs leisten. 

2. Voraussetzung zum Besuch im Kindergarten

Liegt eines der folgenden Symptome vor, so ist ein Besuch im Kindergarten nicht gestattet:

  • Husten
  • Fieber (ab 38 Grad Celsius)
  • Atemnot
  • Bauchschmerzen
  • Krankheitssymptome jeglicher Art, nicht nur typische Symptome von 

  Erkältungskrankheiten!

Kranke Kinder gehören nicht in den Kindergarten, dies gilt in normalen Zeiten und erst recht in Zeiten der CORONA- Pandemie.

Bei positivem Test auf das CORONA-Virus (SARS-CoV2) im eigenen Haushalt oder bei Kontakt mit einer CORONA-Virus (SARS-CoV2) infizierten Person, ist ein Besuch in der Einrichtung nicht erlaubt. Ein Ausschluss des Kindes vom Kindergartenbesuch von mindestens 14 Tagen ist erforderlich.

3. Allgemeine Sicherheits- und Hygienevorschriften

Der Schutz der Gesundheit und die behördlichen Auflagen der Bundesregierung, des Landes und der Stadt stehen über allem. Auch für den Kindergartenbetrieb  gelten uneingeschränkt die allgemeinen Richtlinien zur Kontaktvermeidung und Hygiene in der jeweils gültigen Fassung. 

Folgende Regeln sind besonders zu beachten:

  • Hände waschen (mindestens 30 Sekunden mit Seife), nachdem die Kinder ihre Jacken abgelegt haben.
  • Erwachsene Abstand von eineinhalb Metern einhalten.
  • Husten und niesen in die Armbeuge.

4. Grundsätze für den Kindergartenbetrieb

4.1 Ankunftssituation

  • Die Bringzeit ist von 8:00 bis 9:00 Uhr. Danach ist das Haus geschlossen und 

  keine Kinder werden mehr angenommen. Die Kinder der Notbetreuung können    

      von 7:30 bis 9:00 Uhr gebracht werden.

  • Jede Gruppe betritt den Kindergarten über einen eigenen Eingang:

Frösche/Käfer – Haupteingang

Bären – Eingang am Steinweg

Elefanten – Eingang Steinweg/Glastür 

Giraffen – Haupteingang

Krokodile – Notausgang Garten

Bitte beachten Sie hierzu die Hinweisschilder.

  • Beim Betreten des Kindergartens müssen die Erwachsenen einen Mundschutz

  tragen und den Abstand von eineinhalb Metern einhalten. Dabei helfen die  

  Markierungen am Boden vor unseren Eingängen.

4.2 Im Kindergarten

  • Die Erwachsenen müssen die Abstandsregeln einhalten.
  • Kinder dürfen sich nicht gegenseitig ins Gesicht fassen und sollen in den 

Ellenbogen niesen und husten. Nach dem Nase putzen, Husten und vor jeder

  Mahlzeit müssen die Hände gewaschen werden.

  • Tritt bei einem Kind während des Kindergartenbesuches Fieber, 

  Husten, Schnupfen, Bauchschmerzen oder andere Krankheitssymptome auf,  

     muss das Kind abgeholt werden.

4.3 Abholsituation

  • Bitte holen Sie Ihr Kind pünktlich ab.
  • Beim Betreten des Gebäudes müssen sie einen Mundschutz tragen und halten 

    Sie den Abstand von eineinhalb Metern ein. Dabei helfen die Markierungen am

    Boden vor unseren Eingängen.

  • Verlassen sie das Kindergartengebäude direkt nach dem Abholen Ihres

Kindes. 

  • Beim Abholen im Garten bitten wir Sie darum den Garten nicht zu betreten.

5. Verantwortlichkeit und Aufgaben

Alle Kinder und Eltern werden vor Aufnahme des reduzierten Kindergartenbetriebes in die Vorgaben des Konzeptes eingewiesen.

Die Eltern müssen die als Anlage beigefügten “Grundsätze für den reduzierten Kindergartenbetrieb während der CORONA-Verordnung“ kennen.

Die Kinder werden an ihrem ersten Kindergartenbesuch informiert und auch immer wieder darauf aufmerksam gemacht, die Grundsätze einzuhalten.

Grundsätze für den reduzierten Kindergartenbetrieb während der CORONA-Verordnung

1.  Die Bringzeit ist von 8:00 bis 9:00 Uhr. Danach ist das Haus geschlossen und 

    keine Kinder werden mehr angenommen. 

    Die Kinder der Notbetreuung können von 7:30 bis 9:00 Uhr gebracht werden.

2.   Jede Gruppe betritt den Kindergarten über einen eigenen Eingang.

• Frösche/Käfer – Haupteingang

• Bären – Eingang am Steinweg

• Elefanten – Eingang Steinweg/Glastür 

• Giraffen – Haupteingang

• Krokodile – Notausgang Garten

     Bitte beachten Sie hierzu die Hinweisschilder.

3. Die Erwachsenen müssen die Abstandsregeln einhalten und einen Mundschutz 

     beim Betreten des Kindergartengebäudes tragen.

4. Die Kinder 

  • dürfen sich nicht gegenseitig ins Gesicht fassen.
  • müssen in die Armbeuge niesen und husten.

5. Die Kinder müssen die Hände waschen (mindestens 30 Sekunden mit Seife) vor dem Betreten des Gruppenraumes, nach dem Nase putzen, Husten und vor jeder Mahlzeit.

6. Liegt eines der folgenden Symptome vor, so ist ein Besuch im Kindergarten nicht gestattet:

Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, Bauchschmerzen, Krankheitssymptome jeglicher Art, nicht nur typische Symptome von Erkältungskrankheiten!

     Tritt bei einem Kind während des Kindergartenbesuches eines der oben       

     genannten Symptome auf, muss das Kind abgeholt werden.

7. Bei positivem Test auf das CORONA-Virus (SARS-CoV2) im eigenen Haushalt oder bei Kontakt mit einer CORONA-Virus (SARS- CoV2) infizierten Person ist der Kindergarten umgehend zu benachrichtigen und das Kind muss für mindestens 14 Tage vom Kindergartenbesuch ausgeschlossen werden.

Eltern müssen die „Grundsätze der CORONA-Verordnung“ unterschreiben.

Bei vorsätzlichen oder wiederholt fahrlässigen Verstößen gegen die Vorgaben des Konzeptes, behält sich der Träger Evangelische Kirchengemeinde Blankenloch vor, einzelne Kinder vom Kindergartenbesuch auszuschließen.

Für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Kindergartenbetrieb und den vorgenannten Bestimmungen steht Ihnen unser Kindergartenleiter Martin Ehrensperger zur Verfügung.

Hier können Sie die Hygieneverordnung herunterladen